Für die HU benötigen Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I, was früher als „Fahrzeugschein“ bekannt war. Nur, wenn das Fahrzeug aktuell nicht zugelassen ist, benötigen Sie auch den „Fahrzeugbrief“ bzw die Zulassungsbescheinigung Teil II. Zuletzt müssen technische Veränderungen wie Tuning jederzeit dokumentiert werden.